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LMIV & Allergene

Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) verpflichtet Gastronomie­betriebe in der EU, Gäste über bestimmte Inhaltsstoffe und Allergene zu informieren.

Was MenuMagic für dich tut

  • Die KI erkennt die 14 EU-Allergene nach Anhang II der LMIV (Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite, Lupinen, Weichtiere) anhand des Gerichtsnamens und der Beschreibung.
  • Die erkannten Allergene werden je Gericht als Fußnote/Liste auf der Karte ausgewiesen, inklusive klarer Legende.
  • Du kannst Allergene pro Gericht im Editor jederzeit hinzufügen oder entfernen, und die gesamte Anzeige der Allergene auf der Karte abschalten.

Was in deiner Verantwortung bleibt

Die KI-Erkennung ist assistierend. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Allergen- und Zusatzstoff­angaben sowie weiterer kennzeichnungs­pflichtiger Informationen (z. B. nach der Zusatzstoff-Zulassungs­verordnung, nationaler Anforderungen) liegt nach Art. 8 LMIV ausschließlich beim Lebensmittel­unter­nehmer — also bei dir als Betreiber des Restaurants. Bitte prüfe alle Angaben vor der Veröffentlichung oder dem Druck der Karte.

Hinweis zur Karten-Gestaltung

Sollten zusätzliche kennzeichnungs­pflichtige Angaben in deinem Betrieb relevant sein (z. B. lose Ware, Allergiker-Hinweis am Tresen, zusatzstoffhaltige Lebensmittel, Herkunfts­kennzeichnung von Fleisch, Bio-Auslobungen), füge diese eigenständig im Editor hinzu — MenuMagic überträgt eingegebene Hinweise unverändert auf die Karte.

Stand: Mai 2026

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