Die Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) verpflichtet Gastronomiebetriebe in der EU, Gäste über bestimmte Inhaltsstoffe und Allergene zu informieren.
Die KI-Erkennung ist assistierend. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Allergen- und Zusatzstoffangaben sowie weiterer kennzeichnungspflichtiger Informationen (z. B. nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, nationaler Anforderungen) liegt nach Art. 8 LMIV ausschließlich beim Lebensmittelunternehmer — also bei dir als Betreiber des Restaurants. Bitte prüfe alle Angaben vor der Veröffentlichung oder dem Druck der Karte.
Sollten zusätzliche kennzeichnungspflichtige Angaben in deinem Betrieb relevant sein (z. B. lose Ware, Allergiker-Hinweis am Tresen, zusatzstoffhaltige Lebensmittel, Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Bio-Auslobungen), füge diese eigenständig im Editor hinzu — MenuMagic überträgt eingegebene Hinweise unverändert auf die Karte.
Stand: Mai 2026
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