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Die 14 EU-Pflichtallergene
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU 1169/2011) listet 14 Allergene, die EU-weit auf jeder Speisekarte gekennzeichnet werden müssen:
- Gluten (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
- Krebstiere (Garnelen, Krabben, Hummer, etc.)
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch (inkl. Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pekan, Para-, Pistazien, Macadamia)
- Sellerie
- Senf
- Sesam
- Sulfite (Schwefeldioxid > 10 mg/kg)
- Lupinen
- Weichtiere (Muscheln, Schnecken, Tintenfisch, etc.)
Jedes Gericht, das eines davon enthält, muss ausgewiesen werden. Auch Spuren — wenn z. B. in der gleichen Fritteuse panierte Hähnchenflügel und Pommes zubereitet werden, sind die Pommes mit „kann Spuren von Gluten enthalten" zu markieren.
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Wie kennzeichnet man Allergene korrekt?
Drei Varianten sind erlaubt:
- Buchstaben-/Zahlencode mit Legende (z. B. „Spaghetti Carbonara (A, C, G)" mit Legende A=Gluten, C=Eier, G=Milch). Platzsparend, aber Gäste müssen suchen.
- Symbole/Piktogramme (Weizenähre für Gluten, Garnelen für Krebstiere etc.). Visuell stark, internationaler Standard.
- Klartext („enthält Gluten, Eier, Milch"). Maximal verständlich, frisst Platz.
Egal welche Variante: Die Allergene müssen direkt am Gericht erkennbar sein, nicht versteckt in einer separaten Liste. Eine separate Allergen-Karte als „Bei Bedarf erfragen" ist NICHT mehr zulässig (seit 2014 Pflicht zur Karten-Auszeichnung).
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Spuren, Zusatzstoffe & versteckte Allergene
Versteckte Quellen sind die häufigste Bußgeld-Falle:
- Senf in Brotaufstrichen, Saucen, Marinaden — oft als „Würzmischung" verschleiert
- Soja in Bratlingen, vegetarischen Burgern, Sojasauce
- Sellerie in fertigen Brühen, Suppen, Saucen (sehr oft!)
- Sulfite in Wein, Trockenfrüchten, getrockneten Aprikosen
- Eier in Mayonnaise, vielen Saucen, Bindemitteln
- Milch (Laktose) in Brot, Wurst, Schokolade
Faustregel: Wenn du dir nicht 100% sicher bist, was in einer fertig zugekauften Zutat steckt — Etikett checken oder den Lieferanten fragen. MenuMagic erkennt typische Quellen automatisch aus Gerichtsnamen und Beschreibungen, aber bei zugekauften Zutaten musst du das Etikett verlassen.
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Bußgelder bei Verstoß
Die Bußgelder sind je nach Bundesland verschieden, aber teuer:
- Kleinere Verstöße (einzelne nicht ausgezeichnete Allergene): 50-500 € pro Fall
- Systematische Verstöße (keine Allergenkennzeichnung überhaupt): 1.000-10.000 €
- Vorsätzliche Verstöße oder wiederholt nach Mahnung: bis 50.000 €, in Extremfällen Lizenz-Entzug
- Schadenersatz bei allergischer Reaktion: kann in die Hunderttausende gehen wenn der Gast nachweisen kann, dass er nicht informiert war
Die Lebensmittelkontrolle prüft typischerweise unangekündigt 1-2× pro Jahr. Erste Stufe ist meist eine Verwarnung mit Auflage zur Nachbesserung — wer dann nicht binnen Frist (oft 2 Wochen) reagiert, bekommt das Bußgeld.
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Allergene automatisch erkennen mit KI
MenuMagic erkennt die 14 EU-Allergene automatisch beim Foto-Upload deiner Speisekarte. Das funktioniert über zwei Wege:
- Gerichtsname-Analyse: „Spaghetti Carbonara" → Gluten (Pasta), Eier, Milch (Parmesan), Schwein (separater Hinweis)
- Beschreibungs-Analyse: Wenn deine Karte „mit Sahne", „in Buttersauce" o.ä. enthält, wird Milch erkannt
Was die KI nicht kann: versteckte Allergene in zugekauften Zutaten erkennen. Wenn dein Lieferant z. B. Sellerie in der Bratensauce hat, du das aber nicht weißt, kann die KI das nicht ahnen.
Tipp: Lass die KI als ersten Schritt durchlaufen, dann gehe einmal mit dem Koch durch und ergänze versteckte Allergene. Das geht in 5 Minuten pro Karte — vs. 1-2 Stunden bei reiner Hand-Pflege.
Mehr zum Setup: Karte mit MenuMagic erstellen oder LMIV-Quick-Reference.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Reicht eine Allergen-Karte zum Erfragen aus? +
- Nein. Seit 2014 (LMIV in Kraft) müssen Allergene direkt am Gericht auf der Speisekarte stehen — entweder als Symbol, Buchstabencode mit Legende oder Klartext. Eine „Bei Bedarf erfragen"-Karte ist nicht mehr zulässig.
- Brauche ich Allergene auch auf der digitalen Speisekarte? +
- Ja, jede Form der Speisekarte (gedruckt, digital, QR-Code) braucht die Allergenkennzeichnung. Die LMIV unterscheidet nicht zwischen Medien.
- Was ist mit Spuren? Muss ich "kann Spuren von Nüssen enthalten" überall draufschreiben? +
- Nicht überall — nur bei tatsächlichen Kreuzkontaminationen (z. B. gleiche Fritteuse, gleiche Schneidebretter). Pauschal-Hinweise auf der gesamten Karte sind nicht erforderlich.
- Wie oft prüft die Lebensmittelaufsicht? +
- Typischerweise 1-2× pro Jahr unangekündigt, häufiger bei Beschwerden oder vorherigen Verstößen. Die erste Stufe ist meist eine Mahnung mit Frist zur Nachbesserung.
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